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Karl Freiberger war Mitglied der Bau- und Handelskammer Wien/Österreich.
Das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung "Baumeister" wurde in Österreich erworben.
Für die Tätigkeit von "Baumeistern" gelten:
- Bauplanung/Beratung in der Bauplanung
- Management und Durchführung Bauvorbereitungen, Konstruktion und Fertigstellung.
- Ankauf, Verkauf, Vermittlung, Finanzierung und Marketing von Immobilien
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